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  • Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Kompetent. Durchsetzungsstark. Nah.


    Arbeitsrecht ist Vertrauenssache – Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung

    Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeit­nehmer, Arbeit­geber, Führungs­kräfte sowie Betriebs- und Personal­räte kompetent und lösungs­orientiert. Ob Kündigung, Arbeits­vertrag, Abmahnung, Aufhebungs­vertrag oder kirchliches Arbeits­recht – wir stehen Ihnen mit fundierter Rechts­beratung und starker Vertretung zur Seite.

    Unsere Leistungen im Überblick:


    Individuelle Beratung im Arbeitsrecht

    • Kündigungsschutzklage: Schnelle Hilfe bei betriebsbedingter, verhaltens- oder personenbedingter Kündigung
    • Arbeitsverträge & Aufhebungsverträge: Gestaltung, Prüfung und Verhandlung
    • Sonderzahlungen und Gratifikationen
    • Abmahnung und Abfindung: Chancen erkennen, rechtssicher reagieren
    • Zeugnisprüfung & Zeugnisgestaltung
    • Kollektives Arbeitsrecht, Betriebsrat, Mitarbeitervertretung

    Kirchliches Arbeitsrecht

    Wir beraten auch im kirchlichen Arbeits­recht (z. B. nach dem Kirchen­arbeits­recht der EKD oder den AVR der Caritas/Malteser). Insbesondere vertreten wir Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen sowie Dienst­geber bei:

    • Loyalitäts­obliegenheiten und Kündigungen
    • MAV-Rechten und Mitbestimmung
    • Besonderheiten kirchlicher Dienst­verhältnisse

    Schulungen & Seminare im Arbeitsrecht

    Wir bieten praxisnahe Schulungen und Workshops im Arbeits­recht für:
    • Betriebsräte und Mitarbeiter­vertretungen (MAV)
    • Personal­abteilungen und Führungs­kräfte
    • Kirchen­gemeinden und soziale Einrichtungen

    Ziel ist die rechts­sichere Anwendung arbeits­rechtlicher Vorschriften im Alltag – kompakt, verständlich und praxisnah.

    Warum wir?


    • Zertifizierte Fach­anwalts­kompetenz im Arbeits­recht
    • Langjährige Erfahrung, auch im kirchlichen Kontext
    • Schulungen für Unternehmen und Einrichtungen
    • Schnelle Termin­vergabe & persönliche Betreuung
    • Transparente Kosten – klare Kommunikation

    Sofort­hilfe bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag


    Im Arbeits­recht gelten kurze Fristen – z. B. 3 Wochen bei Kündigungs­schutz­klagen. Zögern Sie nicht, sich rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen.
    Andree Scharnagl
    Andree Scharnagl
    Fachanwalt für Arbeitsrecht
    Fachanwalt für Familienrecht